zur Zeit in Karenz
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PatientInneninformation

Verschwiegenheitspflicht

PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das soll die therapeutische Beziehung besonders vor Fremdinteressen, wie zum Beispiel vor Ämtern und Behörden, Angehörigen und anderen, schützen.

Was bedeutet Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision?

Den Status "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" erhält man nach der Absolvierung der wesentlichen Teile der psychotherapeutischen Ausbildung und der Prüfung über die erlernte Kompetenz. Er berechtigt zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit mit Patienten und verpflichtet den Therapeuten zu regelmäßiger Supervision bei einem Kollegen mit mehrjähriger Praxis als Psychotherapeut. Das bedeutet für Sie den Vorteil, dass unsere gemeinsame Arbeit einer laufenden Qualitätskontrolle unterzogen wird.

Erstgespräch

Nach einem telefonischen Erstkontakt findet ein Erstgespräch statt, in dem Sie über Ihre Beweggründe für eine Psychotherapie und Ihre aktuelle Lebenssituation sprechen. Es dient hauptsächlich zum gegenseitigen Kennenlernen und hat die Aufgabe, Ihnen ein Gefühl dafür zu vermitteln, ob Sie sich bei mir verstanden und gut aufgehoben fühlen - die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Im Verlauf des Erstgesprächs werden folgende Punkte geklärt:

  • die Methode
  • das sogenannte Setting der Therapie (Einzeltherapie, als Paar, mit der Familie)
  • das Ziel der Therapie, Motivation und Erwartung
  • die Häufigkeit der Sitzungen
  • die Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus
  • Absageregelungen

 

 

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.