PatientInneninformation
Verschwiegenheitspflicht
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das soll die therapeutische Beziehung besonders vor Fremdinteressen, wie zum Beispiel vor Ämtern und Behörden, Angehörigen und anderen, schützen.
Was bedeutet Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision?
Erstgespräch
Nach einem telefonischen Erstkontakt findet ein Erstgespräch statt, in dem Sie über Ihre Beweggründe für eine Psychotherapie und Ihre aktuelle Lebenssituation sprechen. Es dient hauptsächlich zum
gegenseitigen Kennenlernen und hat die Aufgabe, Ihnen ein Gefühl dafür zu vermitteln, ob Sie sich bei mir verstanden und gut aufgehoben fühlen - die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche
Zusammenarbeit.
Im Verlauf des Erstgesprächs werden folgende Punkte geklärt:
- die Methode
- das sogenannte Setting der Therapie (Einzeltherapie, als Paar, mit der Familie)
- das Ziel der Therapie, Motivation und Erwartung
- die Häufigkeit der Sitzungen
- die Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus
- Absageregelungen
Sollten Sie weitere Fragen haben, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.